E-KENNZEICHEN FÜR E-FAHRZEUGE
Seit dem 26.09.2015 können Besitzer von Elektrofahrzeugen ein sogenanntes E-Kennzeichen beantragen. Ein solches Kennzeichen ist allerdings nicht nur rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen vorbehalten, sondern auch für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge erhältlich.
Um als Besitzer eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs ein E-Kennzeichen zu erhalten, muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Maximaler Co2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer.
- Mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite.
- Optisch unterscheidet sich ein E-Kennzeichen kaum von einem klassischen. Der einzige Unterschied ist das zusätzliche “E“ auf der rechten Seite des Kennzeichens (siehe Beitragsbild).
